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Europäische Säule

  • Andreas Gjecaj
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Die europäische Säule sozialer Rechte

Bleibt die soziale Säule „social pillar“ eine unendliche Geschichte, die man zwar gerne erzählt, aber nie umsetzt? Oder können wir als FCG diese Chance nutzen und ihre schrittweise Umsetzung vorantreiben?

Vakuum

Ein kurzer Blick in die Entwicklung der Europäischen Union beweist, dass diese Säule keineswegs vom Himmel fiel und auch nicht im luftleeren Raum steht. Schon vor dem 1. Weltkrieg gab es in Europa, im Unterschied zu anderen Teilen der Welt, erste Kranken- und Pensionskassen. Nach dem 2. Weltkrieg bildete 1948 die „Allgemeine Menschenrechtserklärung“ der UNO eine solide Basis für den weiteren Aufbau sozialer Sicherungssysteme. Bereits in der „Römischen Verträgen“ von 1957 fand sich ein Europäischer Sozialfonds. In den 80er Jahren gab es ein erstes sozialpolitisches Aktionsprogramm für Europa und die „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer“. Im Vertrag von Maastricht (1992) findet sich das Protokoll über die Sozialpolitik und im Vertrag von Amsterdam (1997) die Europäische Beschäftigungsstrategie. Im Jahr 2006 wurde der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung eingerichtet und im Vertrag von Lissabon (2009) die EU-Grundrechtecharta beschlossen. Dieser lange Weg gipfelte im November 2017 in der Deklaration der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ in Göteborg.

Inhalt

In seiner ersten Rede zu Lage der EU im Europäischen Parlament, am 9. September 2015, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: „Ich möchte eine europäische Säule sozialer Rechte entwickeln, die die sich verändernden Realitäten in den europäischen Gesellschaften und in der Arbeitswelt widerspiegelt. Und die uns als Kompass für ein erneute Konvergenz innerhalb des Euro-Raums dienen kann. Diese europäische Säule sozialer Rechte sollte das ergänzen, was wir gemeinsam zum Schutze der Arbeitnehmer in der EU erreicht haben. Ich erwarte, dass die Sozialpartner in diesem Prozess eine zentrale Rolle einnehmen.“ Die Schaffung der europäischen Säule sozialer Rechte ist eine Chance für die europäischen Institutionen und die Sozialpartner, sich mit neuen Trends und Herausforderungen auseinanderzusetzen. Sie bietet die Möglichkeit zu handeln, denn das Verharren auf dem Status quo und Bequemlichkeit sind keine Option. Im Zentrum der sozialen Säule stehen funktionierende und faire Arbeitsbedingungen und deren Fähigkeit, auf damit verwandte Bedürfnisse und Herausforderungen effektiv reagieren zu können. Daher hat die soziale Säule zum Ziel, eine Reihe entsprechender Kernprinzipien festzulegen. Die 20 Grundsätze sind in 3 Kapitel gegliedert: Das Kapitel über „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“ beinhaltet Aspekte wie die Entwicklung von Kompetenzen, lebenslanges Lernen und die aktive Unterstützung für Beschäftigung. Das Kapitel über „Faire Arbeitsbedingungen“ setzt auf ein stabiles Gleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen Arbeitnehmer/innen und Arbeitgebern, zwischen Flexibilität und Sicherheit und legt Wert auf einen starken sozialen Dialog. Das dritte Kapitel über „Sozialschutz und soziale Inklusion“ behandelt den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen, z.B. Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung, sowie würdige und integrative Lebensbedingungen.

Nichts neues unter der Sonne?!

Die europäische Säule sozialer Rechte hat einen irreführenden Namen, weil sie keine sozialen Rechte verkündet, sondern lediglich Grundsätze enthält, die gesetzlich umgesetzt werden müssen, damit sie vollstreckbar sind. Bereits die Gründerväter des europäischen Einigungsprojekts waren überzeugt, „dass die europäische wirtschaftliche Einigung zur Entwicklung wohlhabender und nationaler Wohlfahrtssysteme beitragen würde, während die Zuständigkeit für sozialpolitische Fragenüberwiegend auf der nationalen Ebene bleibt.“ (Vandenbroucke, 2014) So gesehen: Nichts Neues unter der Sonne! Nicht zuletzt das eindeutige Bekenntnis der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen, im Dezember 2019, die Umsetzung der sozialen Säule energisch voranzutreiben, bestärkt uns, dies als FCG und als Teil österreichischer Sozialpartnerschaft anzupacken. Die soziale Säule verdeutlicht den dringenden Wunsch, die soziale Dimension Europas zu bekräftigen, aber innerhalb bestehender Spielregeln und Befugnisse. Weil sich die Zuständigkeit für Sozial- und Haushaltspolitik überwiegend auf nationaler Ebene befindet, bürdet die Umsetzung den nationalen politischen Akteuren eine sehr große Verantwortung auf. Jedoch: Es besteht kein Widerspruch zwischen nationalen Zuständigkeiten und einem europäischen Ziel. Machen wir die Weiterentwicklung eines sozialen Europas zum Narrativ der FCG und die Umsetzung der sozialen Säule zu einer Option für die Zukunft Europas!

FCG-Generalsekretär Andreas Gjecaj

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