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Kurzarbeit – wie lange noch?
03
Mrz

Kurzarbeit – wie lange noch?

  • Mag. Denis Strieder
  • Artikel

Der Nationalrat hat Ende Februar mit breiter Mehrheit der Verlängerung der Kurzarbeit bis Juni 2021 zugestimmt, genauer gesagt der Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz. Das bedeutet, dass jene Betriebe, die aufgrund des Lockdowns geschlossen sind, die Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter*innen weiterhin auf bis zu 0 % herabsetzen können und die betroffenen Arbeitnehmer*innen trotzdem 80 bis 90 % ihres bisherigen Gehaltes bekommen.

Weitergehend werden in diesem Zeitraum auch Weiterbildungen mit der Übernahme von bis zu 60 % der Weiterbildungskosten gefördert. Für diese Maßnahmen nimmt die Bundesregierung viel – sehr viel – Steuergeld in die Hand. Es wird auch seitens des Arbeitsministers und ehemaligen IHS-Chefs Martin Kocher betont, dass im Bedarfsfall weitere finanzielle Mittel hierfür nachgeschossen werden. Das Kurzarbeitsmodell hat sich als sehr wichtige Maßnahme zur Vermeidung einer noch höheren Arbeitslosigkeit erwiesen und viele Menschen vor dem Jobverlust und existenziellen Notlagen bewahrt. Ungefähr eine Million Menschen konnten hierdurch in Beschäftigung gehalten werden, der Höchststand waren laut Austria Presse Agentur (APA)  sogar 1,37 Millionen Menschen Anfang Juni 2020.

Die Frage, die sich viele stellen, ist „wie lange noch“? Mittel- bis langfristig ist das Modell der Kurzarbeit schlichtweg zu teuer, man blicke nur auf das Staatsbudget und die deutlich steigende Verschuldung seit Beginn der Corona-Krise bzw. der Implementierung der Kurzarbeit. Es geht laut APA allein um 12 Milliarden Euro für das Kalenderjahr 2020.

Das Instrument der Kurzarbeit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist per Definition die „vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls.“ Das entscheidende Wort in diesem Satz ist „vorübergehend“. Der Arbeitsminister hat bereits in mehreren Interviews deutlich gemacht, dass er aufgrund der behördlichen Schließungen vieler Betriebe eine Fortführung des Kurzarbeitsmodells bis Sommer für sinnvoll erachtet und unterstrichen, dass Österreich bei der Höhe der Ersatzrate so großzügig sei wie kein anderes Land. Aber ab 1. Juli 2021 wird seitens des Arbeitsministeriums ein schrittweiser Ausstieg vorbereitet werden.

Daraus kann abgeleitet werden, dass sofern die behördlichen Schließungen vieler Betriebe spätestens mit Beginn des Sommers aufgehoben werden, keine Weiterführung der Kurzarbeit mehr vorgesehen ist. Die noch unabsehbare Frage ist, ob erstens alle Branchen aufgrund der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus wieder aufsperren dürfen, Stichwort Nachtgastronomie, und ob es im Herbst 2021 zu einem neuerlichen Lockdown kommt und die erneute Gewährung von Kurzarbeit wieder notwendig wird. Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage, wie lange wir das unterstützende Modell der Kurzarbeit noch benötigen werden, kann (noch) nicht beantwortet werden. Möglicherweise wird sie aber auch über den 1. Juli 2021 hinaus verlängert werden müssen.

Mag. Denis Strieder ist Chefredakteur des Magazins “Vorrang Mensch”

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