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Neue Home-Office-Regelungen gelten ab 1. April 2021
23
Feb

Neue Home-Office-Regelungen gelten ab 1. April 2021

  • Mag. Denis Strieder
  • Artikel

Seit nunmehr 11 Monaten befinden wir uns in Österreich in einem „Auf und Zu“, also entweder in einer Phase gelockerter Maßnahmen oder in einem Lockdown, um die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Ein besonders wichtiger Baustein, um den täglichen Bewegungsradius vieler Menschen zu reduzieren und hierdurch die Zahl, der mit COVID-19 infizierten Personen, möglichst niedrig zu halten, ist die Möglichkeit des „Home-Office“, der mobilen Arbeit von zu Hause aus.

Nach langen Verhandlungen unter Federführung der Sozialpartner passierten die neuen Regelungen gestern einstimmig den Finanzausschuss des Parlaments. Dem Österreichischen Gewerkschaftsbund ist es gemeinsam mit der Arbeiterkammer gelungen wichtige Fragen zu klären und Verschlechterungen des Paketes auf den letzten Metern zu verhindern.

Besonders erfreulich ist der Umstand, dass seitens des Finanzministeriums auf die Kritik eingegangen wurde und Anpassungen des Gesetzes vorgenommen wurden. Hier ging es unter anderem um die Grenze von 42 Tagen, die man mindestens jährlich im Homeoffice verbringen muss, um Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar geltend machen zu können. Diese Grenze wurde auf 26 Tage gesenkt.

Kern der neuen Regelungen sind steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer*innen, die ab 1. April 2021 Inkrafttreten. Erstens besteht nun die Möglichkeit bis zu 300 Euro jährlich bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtungen steuerlich abzusetzen und zweitens können Arbeitgeber*innen im Zuge der Home-Office-Pauschale bis zu 300 Euro steuerfrei jährlich an die Arbeitnehmer*innen ausbezahlen.

Seitens der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung wurde die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Regelungen auf den 1. Juli dieses Jahres gefordert. Glücklicherweise hält das Arbeitsministerium an ihrem anvisierten Datum fest. Eine weitere Verzögerung der lang erwartenden Home-Office-Regelungen wären den arbeitenden Menschen aus unserer Sicht auch nicht zu erklären.

Mag. Denis Strieder ist Chefredakteur des Magazins „Vorrang Mensch“

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